FAHRERLAUBNIS / FÜHRERSCHEIN
KLASSE A, A1, A2
KRAFTRAD & LEICHTKRAFTRAD
Ausbildung ab 15 1/2 Jahren
LEICHTKRAFTRAD-Ausbildung (A1) bis 11 KW
Motorrad-Ausbildung (A2) bis 35 KW
Motorrad-Ausbildung (A) GRÖSSER 35 KW
Verkürzung der Ausbildung beim Aufstieg in eine höhere Führerscheinklasse

FÜHRERSCHEIN KLASSE A1
Die Klasse A1 (Mindestalter 16 Jahre) sind Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum, die nicht mehr als 11 KW Leistung und ein Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg haben.
Mehr Infos
Erwerb auch ohne Prüfung für Führerscheinbesitzer der Klasse B, mindestens 5 Jahre Führerscheinbesitzer und mind. 25 Jahre alt (B196)

Führerscheinklasse a
Die Klasse A – Direkterwerb ab 24 Jahre (oder Mindestalter 20 Jahre bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2) sind Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Mehr Infos
Ab einem Alter von 21 Jahren für Trikes möglich.

FÜHRERSCHEIN KLASSE A2
Die Klasse A2 (Mindestalter 18 Jahre) sind Krafträder mit einer Leistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Jetzt fahren. Später zahlen. Immer für Sie da!
In Zusammenarbeit mit
DATAPART
Ausbildungsspezifischer Unterricht für Klasse A
WELCHE DOKUMENTE BRAUCHE ICH FÜR DEN FÜHRERSCHEINANTRAG?
einen Sehtest
den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für 1. Hilfe
ein aktuelles biometrisches Passfoto
gültiger Personalausweis
Hinweis
XXL-NEWS
Neu ist die Verkürzung der Ausbildung beim Aufstieg in eine höhere Führerscheinklasse.
Dabei gilt folgendes: von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz ist keine praktische
Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 x Überland, 2 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt
