Beschleunigte Grundqualifizierung für berufskraftfahrer
Sofortige Anwendbarkeit im Beruf
Zeit- und Kostenersparnis
Aktuelle Rechtsvorschriften und Sicherheitsstandards
gewerblicher Güterverkehr
gewerblicher Personenverkehr
Die Beschleunigte Grundqualifizierung für Kraftfahrer gemäß § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit § 2 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) ist ein wichtiger Schritt, um angehende Berufskraftfahrer in Deutschland auf die Anforderungen des Berufs vorzubereiten.
Die Fahrschule-XXL bietet diese Qualifizierung an, die es den Teilnehmern ermöglicht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, um als Berufskraftfahrer tätig zu sein.
Lehrgangsdauer / Lehrgangsinhalt
- Vollzeit, 140 Zeitstunden, davon 130 Zeitstunden Unterricht und 10 Zeitstunden Fahrpraxis, 20 Tage Theorie ganztags (pro Tag 7 Zeitstunden)
- Mo. – Fr. 08.00 – 16.00 Uhr
- Kenntnisbereich laut BKrFQG i.V.m. § 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations Verordnung (BKrFQV)
- IHK Prüfung, 90 Minuten (nur Theorie)
Lehrgangsteilnehmer
alle Kraftfahrer
- im gewerblichen Güterverkehr, wenn die LKW Fahrerlaubnis erstmals nach dem 9. September 2009 ausgestellt wurde/wird
- im gewerblichen Personenverkehr, wenn die BUS-Fahrerlaubnis erstmals nach dem 9. September 2008 ausgestellt wurde/wird
Wo findet die ausbildung statt?
Zschochersche Str. 34, 04229 Leipzig
Parkplätze stehen im Parkhaus der Elsterpassage zur Verfügung.
Ausbildungstermine
Jeweils von 08.00 – 16.00 Uhr