Beschleunigte Grundqualifizierung für berufskraftfahrer

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Sofortige Anwendbarkeit im Beruf

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Zeit- und Kostenersparnis

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Aktuelle Rechtsvorschriften und Sicherheitsstandards

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gewerblicher Güterverkehr

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gewerblicher Personenverkehr

Die Beschleunigte Grundqualifizierung für Kraftfahrer gemäß § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit § 2 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) ist ein wichtiger Schritt, um angehende Berufskraftfahrer in Deutschland auf die Anforderungen des Berufs vorzubereiten.

Die Fahrschule-XXL bietet diese Qualifizierung an, die es den Teilnehmern ermöglicht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, um als Berufskraftfahrer tätig zu sein.

 

Lehrgangsdauer / Lehrgangsinhalt

  • Vollzeit, 140 Zeitstunden, davon 130 Zeitstunden Unterricht und 10 Zeitstunden Fahrpraxis, 20 Tage Theorie ganztags (pro Tag 7 Zeitstunden)
  • Mo. – Fr. 08.00 – 16.00 Uhr
  • Kenntnisbereich laut BKrFQG i.V.m. § 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations Verordnung (BKrFQV)
  • IHK Prüfung, 90 Minuten (nur Theorie)

Lehrgangsteilnehmer

alle Kraftfahrer

  • im gewerblichen Güterverkehr, wenn die LKW Fahrerlaubnis erstmals nach dem 9. September 2009 ausgestellt wurde/wird
  • im gewerblichen Personenverkehr, wenn die BUS-Fahrerlaubnis erstmals nach dem 9. September 2008 ausgestellt wurde/wird

Wo findet die ausbildung statt?

Zschochersche Str. 34, 04229 Leipzig

Parkplätze stehen im Parkhaus der Elsterpassage zur Verfügung.

Ausbildungstermine

Jeweils von 08.00 – 16.00 Uhr